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Ihr Erstgespräch bei uns

Ihren ersten Termin sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Partner / Ihrer Partnerin vereinbaren, da die Kinderwunschbehandlung eine Paartherapie ist.

Wir möchten Sie bitten, folgende Dinge mitzubringen:

  • Krankenversicherungskarte beider Partner:innen
  • Überweisung der Frau vom Frauenarzt (außer privat Versicherte)
  • Überweisungsschein des Mannes vom Urologen oder Hausarzt
  • falls vorhanden bereits erhobene Befunde (Hormonwerte, OP-Berichte, Spermiogramm etc.)

Bei uns ist es die Regel, dass Sie einen festen Ansprechpartner haben, meist die Ärztin oder der Arzt, mit dem Sie das Erstgespräch führen, Ausnahmen sind Urlaubs- und Krankheitsvertretungen.

Im ärztlichen Gespräch werden wir Sie zu Ihrer gesundheitlichen und Lebenshistorie befragen. Dies kombinieren wir mit einer gynäkologischen Untersuchung und entsprechender Blutuntersuchung, um organische und hormonelle Aspekte abklären zu können.

Beim Mann erfolgt ebenfalls eine Blutuntersuchung und auch ein Spermiogramm, um die männlichen Fruchtbarkeitsfaktoren zu erfassen. Im Anschluss vereinbaren wir einen Termin zur Befundbesprechung. Hier werden alle Ergebnisse zeitnah im Kontext des Kinderwunsches erörtert, ggfs. weitere Diagnostik geplant und Behandlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Dies beinhaltet ebenfalls den Ablauf Ihrer individuellen Kinderwunschbehandlung, die Chancen auf die gewünschte Schwangerschaft und auch die damit verbundenen Kosten. Diese richten sich anhand Ihrer individuellen Situation und Ihrem Versicherungsverhältnis und werden definitiv vor einer Behandlung geklärt und eine entsprechende Krankenkassenunterstützung – wann immer möglich – beantragt.

Sie werden entscheiden, welchen Weg Sie weitergehen möchten.

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Im Allgemeinen gelten deutschlandweit folgende Regelungen:

 

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die GKV übernimmt 50% der Kosten für:

  • 8x Insemination (Samenübertragung) im normalen Zyklus
  • 3x Insemination (Samenübertragung) im hormonell stimulierten Zyklus
  • 3x IVF- oder ICSI-Therapie

Voraussetzungen dafür sind:

  • Das Paar muss verheiratet sein
  • Alter der Frau 25-39 Jahre, Alter des Mannes 25-49 Jahre
  • keine Spendersamenbehandlung
  • Genehmigter Behandlungsplan der Krankenkasse (Ausstellung durch uns)
  • nachgewiesene Paarberatung durch eine/n externen Kollegen/Kollegin (Beratungsschein wird ebenfalls von uns erstellt)

Es können natürlich auch Paare behandelt werden, die sich außerhalb dieser Anforderungen befinden. In diesen Fällen erfolgt eine private Rechnungslegung.

 

Private Krankenversicherung (PKV)

Prinzipiell gilt hier das Verursacherprinzip. D.h. wenn der/die privat Versicherte vermeintliche/r Verursacher/in der ungewollten Kinderlosigkeit ist, so müsste die PKV die Kosten auch für den Partner/die Partnerin übernehmen. Die Altersgrenzen sind etwas weiter gefasst. Auch muss das Paar nicht verheiratet sein.

Da die PKV-Verträge jedoch immer individuell sind und nicht selten Klauseln enthalten, muss vor einer Behandlung immer geprüft werden, ob eine Kostenerstattung erfolgen wird.

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem Weg.

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